Herzlich willkommen

Sie möchten eine unabhängige Kontrolle oder eine Beratung zu Ihrer elektrischen Installation? Die Studer Kontroll AG ist für diese Anliegen der richtige Partner. Wir kontrollieren Ihre Elektroinstallationen, stellen Ihnen den Sicherheitsnachweis (SiNa) aus oder berechnen Ihren Stromverbrauch.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

 

Dienstleistungen

Wir sind der richtige Partner

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Beratung

Sie planen einen Neu- oder Umbau? Sie möchten Ihre Liegenschaft (teil)sanieren, Ihren Gewerbebetrieb erweitern? Oder Sie haben immer wieder einen Ausfall der Anlage?

Sie möchten einen Ladeanschluss für Ihr Velo, Roller oder Ihr neues Auto und wissen nicht, ob der vorhandene Netzanschluss genügt – Wir Prüfen dies und zeigen Ihnen Möglichkeiten vom einfachen Anschluss bis zum Lastmanagement auf.

Holen Sie uns als Projekt-/Fachplaner im Bereich Strom ins Boot – und Sie erhalten eine Lösung, die

  • perfekt auf Sie zugeschnitten ist
  • Energie spart
  • künftige Bedürfnisse erfüllt.
  • die Sicherheit erfüllt.
 

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Elektrokontrollen

Kontrolle bei Handänderung
Haben Sie eine Liegenschaft/Eigenheim gekauft oder möchten Sie Ihr Wohneigentum verkaufen? Gemäss Niederspannung-Installationsverordnung (NIV) muss in Wohnliegenschaften und in gewerblich genutzten Gebäuden bei jedem Eigentümerwechsel (Handänderung) eine Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen durchgeführt werden - sofern kein Sicherheitsnachweis vorliegt, der jünger als 5 Jahre ist.

Abnahmekontrollen
Nach Neu- und/oder Umbauten von Büro- und Gewerberäumen, Schulen, Hotels müssen die Installationen durch ein unabhängiges Kontrollorgan abgenommen werden.

Schlusskontrollen
Die Schlusskontrolle ist die normale Prüfung der Installation durch den Installateur. Diese Kontrolle gehört zum Leistungsumfang der Installation.

Periodische Kontrollen
In allen Gebäuden und Wohnungen müssen die elektrischen Installationen von Gesetzes wegen in festgelegten Abständen von einer unabhängigen Kontrollstelle wie die Studer Kontroll AG überprüft werden. Je nach Gefahrenklassen ist diese Kontrolle jährlich, alle 5, 10 oder 20 Jahre fällig. Wenn für Ihr Objekt eine Kontrolle notwendig ist, erhalten Sie vom Netzbetreiber (EW) eine schriftliche Aufforderung.

Jährlich
Installationen auf Baustellen und Märkten.

5 Jahre
In Bauten mit Personenansammlungen (z.B. Warenhäuser, Theater, Kinos, Tanzlokale, Hotels, Restaurant, Schulen, Alters-/Kinderheime, Spitäler, Kasernen, Campingplätze, Hallenbäder).

10 Jahre
Installationen in nassen oder feuergefährdeten, gewerblich genutzten Räumen, gewerblichen Werkstätten, landwirtschaftlichen Betrieben, Bürogebäuden, Kirchen, Zeughäusern.

20 Jahre
Alle übrigen Installationen, zum Beispiel Wohnbauten.

Kontakt

Wir sind für Sie da